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15.03.2024

Zuschuss für die Unternehmensberatung beantragen

Mit dem Bundesprogramm zur „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ können Betriebe finanzielle Unterstützung für die Inanspruchnahme einer Unternehmensberatung in Anspruch nehmen.

Zuschüsse in Höhe von 50 bzw. 80 Prozent gibt es für Ihren Bedarf an einer Unternehmensberatung. Ziel der Förderung ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) auf Grundlage der „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu erhöhen.

Unternehmen, die zur Lösung ihrer wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung eine Unternehmensberatung in Anspruch nehmen, erhalten einen Zuschuss zu den Kosten der Beratung. Das Förderprogramm gilt bis 31. Dezember 2026.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die

  • rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sind,
  • ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben sowie
  • die Definition für KMU (weniger als 250 Beschäftigte, einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro) erfüllen.

Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Konzeptionell beinhaltet:

  • eine am Beratungsauftrag orientierte Analyse der Situation des Unternehmens
  • die Benennung der ermittelten Schwachstellen und
  • darauf aufbauend konkrete betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen mit detaillierten Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis.
  • Beratungen dürfen eine maximale Dauer von fünf Tagen bzw. 40 Stunden nicht überschreiten. 

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den Kosten der Beratung. Die Zuschusshöhe richtet sich nach den förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort der beratenen Betriebsstätte des antragstellenden Unternehmens. Der Zuschuss beträgt für Betriebsstätten

  • im Geltungsbereich der neuen Bundesländer (mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) 80 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 2.800 Euro und
  • im Geltungsbereich der alten Bundesländer (mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1.750 Euro.

Weitere Infos gibt es hier.