{"id":50489,"date":"2024-02-15T13:35:45","date_gmt":"2024-02-15T13:35:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.tophair.de\/uncategorized\/uncategorized-detailseite\/bundeskabinett-friseur-meister-werden-ohne-gesellenbrief\/"},"modified":"2025-04-04T07:25:40","modified_gmt":"2025-04-04T07:25:40","slug":"bundeskabinett-friseur-meister-werden-ohne-gesellenbrief","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.tophair.de\/branche\/branche-detailseite\/bundeskabinett-friseur-meister-werden-ohne-gesellenbrief\/","title":{"rendered":"Bundeskabinett: (Friseur-) Meister ohne Gesellenbrief"},"content":{"rendered":"
Ein Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium f\u00fcr Bildung und Forschung sieht vor, dass Fachkr\u00e4fte mit einer gewissen Arbeitsdauer in einem Handwerksberuf auch ohne abgeschlossene Ausbildung eine Meisterpr\u00fcfung ablegen k\u00f6nnen. Der ZV fordert jetzt „eine dringende \u00dcberarbeitung“. <\/p><\/div>\n\n
Das hat das Bundeskabinett Mitte Februar mit dem Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) beschlossen. Der Entwurf muss allerdings noch durch den Bundestag und -rat best\u00e4tigt werden. Damit w\u00fcrde f\u00fcr Menschen ohne formalen Berufsabschluss erstmals ein Anspruch auf Feststellung und Bescheinigung ihrer beruflichen Fertigkeiten am Ma\u00dfstab eines dualen Ausbildungsberufes geschaffen.<\/p>\n\n\n\n
Konkret richtet sich das Gesetz an Menschen, die keinen formalen Berufsabschluss haben, aber mindestens die eineinhalbfache Dauer der vorgeschriebenen Ausbildungszeit<\/strong> in dem Beruf gearbeitet haben. \u00dcber ein nicht genauer beschriebenes \u201eValidierungsverfahren\u201c \u00fcber die Handwerkskammern ihre Berufserfahrung und ihre Kompetenzen \u201esichtbar machen k\u00f6nnen\u201c und eine Bescheinigung \u00fcber die Vergleichbarkeit zu dem fehlenden formalen Abschluss im Referenzberuf erhalten. Im n\u00e4chsten Schritt soll ihnen dann die Zulassung zur n\u00e4chsth\u00f6heren Bildungsstufe, etwa dem Bachelor Professional oder der Meisterpr\u00fcfung m\u00f6glich sein.<\/p>\n\n\n\n F\u00fcr das Friseurhandwerk \u00fcbertragen w\u00fcrde dies in der aktuellen Fassung bedeuten: Eine Fachkraft ohne Gesellenbrief, die mindestens 4,5 Jahre in einem Friseurbetrieb gearbeitet hat, kann \u00fcber das bisher nicht n\u00e4her erl\u00e4uterte Validierungsverfahren diese Zeit anerkennen lassen. Nach bestandener Validierung f\u00fcr eine vollst\u00e4ndige Anerkennung k\u00f6nnte die Person eine Zulassung zur Meisterpr\u00fcfung beantragen.<\/p>\n\n\n\n Damit soll laut Bildungsministerium dem Fachkr\u00e4ftemangel entgegengewirkt und \u201eMenschen ohne formalen Berufsabschluss ein Weg er\u00f6ffnet werden, ihre Berufserfahrung und ihre Kompetenzen sichtbar zu machen und wieder Anschluss an das Bildungssystem zu bekommen\u201c. Gerade diesen Aspekt h\u00e4lt der Zentralverband des Friseurhandwerks f\u00fcr nicht zutreffend, so Christian Hertlein, Vorsitzender der Berufsbildungsausschusses beim ZV: \u201eFachkr\u00e4ftemangel ist ja nicht gleich Meistermangel. Gerade im Friseurhandwerk ist der Bedarf an Meistern gut gedeckt. Zudem w\u00fcrde dieser Gesetzesentwurf nicht mehr Fachkr\u00e4fte ins System sp\u00fclen; denn Menschen, die eine solche Validierung \u2013 in welcher Form auch immer \u2013 durchlaufen sollen, arbeiten ja bereits innerhalb des Systems. Somit w\u00fcrde das Verfahren keine neuen Kr\u00e4fte f\u00fcr die Betriebe bringen.\u201c<\/p>\n\n\n\n Christian Hertlein, Vorsitzender des Berufsbildungsausschusses des ZV. Foto: Christian Seeling<\/em><\/p>\n<\/div><\/div>\n\n\n Christian Hertlein ordnet zum Gesetzesentwurf weiter ein: \u201eIn der derzeitigen Fassung gibt es aus unserer Sicht noch sehr viel \u00c4nderungsbedarf an dem Entwurf. Es muss vor allem eine deutliche Abgrenzung zur dualen Ausbildung klar werden. Wir arbeiten aktiv im Austausch mit dem Zentralverband des Handwerks und weiteren Fachverb\u00e4nden an konkreten \u00c4nderungen und schlie\u00dfen uns dem Wunsch des ZDH an, das Inkrafttreten um ein Jahr zu verschieben. Wir m\u00f6chten in dem Validierungsverfahren, das bisher rein praktische Fertigkeiten abpr\u00fcfen soll, unter anderem eine zus\u00e4tzliche theoretische Pr\u00fcfung vorschalten. Ohne dies macht es aus unserer Sicht keinen Sinn, in eine Meisterpr\u00fcfung zu gehen.\u201c<\/p>\n\n\n\n Neben der Validierung soll durch das neue Gesetz die berufliche Bildung weiter digitalisiert und entb\u00fcrokratisiert werden: Die so genannte \u201eSchriftformerfordernis\u201c soll k\u00fcnftig entfallen und Betrieben und Kammern einen durchg\u00e4ngig digitalen Ablauf erm\u00f6glichen, indem sie beispielsweise Ausbildungsvertr\u00e4ge digital austauschen d\u00fcrfen.<\/p>\n\n\n In einem Schreiben vom 13. M\u00e4rz 2024 findet der Zentralverband noch deutlichere Worte zum Gesetzesentwurf und fordert „dringend die \u00dcberarbeitung“.<\/strong><\/p><\/figure>
ZV: Keine geeignete Ma\u00dfnahme gegen Fachkr\u00e4ftemangel<\/strong><\/h2>\n\n\n
Abgrenzung zur dualen Ausbildung notwendig<\/strong><\/h2>\n\n\n
Aktualisierung:<\/strong><\/em><\/h3>\n\n\n