L\u2019Or\u00e9al, Revlon und weitere Firmen werden aktuell in den USA verklagt. Es geht um Haargl\u00e4ttungsmittel und hohe Schadensersatzforderungen. <\/p><\/div>\n\n\n
Mehr als 8.000 Frauen in den USA sind einem Aufruf gefolgt und haben Klage gegen zahlreiche Anbieter von Haargl\u00e4ttungsmittel eingereicht. Der Vorwurf: Haargl\u00e4ttungsmittel dieser Firmen sollen Geb\u00e4rmutterhalskrebs verursachen.<\/strong> Auch die Konzerne L’Or\u00e9al und Revlon sind betroffen. Vor allem Schwarze Frauen verwenden die so genannten Relaxer oft, um krauses Haar dauerhaft zu gl\u00e4tten. Eine Richterin in Illinois hat das Verfahren jetzt zugelassen.<\/p>\n\n\n\n
Was bedeutet die Klagewelle f\u00fcr Verbraucher*innen und Friseur*innen in Europa? Wir haben bei den betroffenen Firmen und dem Industrieverband K\u00f6rperpflege nachgefragt. Revlon antwortet sehr allgemein:
Revlon hat sich voll und ganz der Sicherheit all seiner Produkte verschrieben, die vor der Markteinf\u00fchrung einer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung und -analyse unterzogen werden. Wie immer werden wir uns an alle Vorschriften in jedem Markt, in dem wir t\u00e4tig sind, halten.<\/em><\/p>\n\n\n\n
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Von L’Or\u00e9al und dem IKW gibt es bisher keine Stellungnahme. Wir aktualisieren den Artikel ggf.<\/p>\n\n\n\n
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Vor einigen Jahren waren Haargl\u00e4ttungsmittel auch bei uns in den Negativ-Schlagzeilen. Dabei ging es um Importware mit einer hohen Konzentration an Formaldehyd<\/a>. Das Bundesinstitut f\u00fcr Risikobewertung (BfR) <\/a>wei\u00dft darauf hin, dass Formaldehyd in der Europ\u00e4ischen Union f\u00fcr Haargl\u00e4ttungsmittel grunds\u00e4tzlich nicht zugelassen ist.
Sollte es also bei der aktuellen Klagewelle in den USA um diesen Inhaltsstof Stoff gehen, w\u00e4re Europa von der Thematik nicht betroffen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"