{"id":49698,"date":"2022-07-07T08:07:02","date_gmt":"2022-07-07T08:07:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.tophair.de\/uncategorized\/uncategorized-detailseite\/was-ist-eine-berufskrankheit\/"},"modified":"2025-01-22T09:31:00","modified_gmt":"2025-01-22T09:31:00","slug":"was-ist-eine-berufskrankheit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.tophair.de\/business\/business-detailseite\/was-ist-eine-berufskrankheit\/","title":{"rendered":"Was ist eine \u201eBerufskrankheit\u201c?"},"content":{"rendered":"
Ob eine Erkrankung auf die Arbeit beziehungsweise den Arbeitsplatz zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, dar\u00fcber wird immer wieder vor Gericht verhandelt. Der Gesetzgeber hat eine Liste von anerkannten Berufskrankheiten erstellt, die Orientierung geben soll. Dennoch gibt es F\u00e4lle, die umstritten sind, wei\u00df Maik Heitmann. <\/p><\/div>
Die Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) des Gesetzgebers bestimmt, was eine anerkannte Berufskrankheit ist. Jede Krankheit hat in dieser Liste eine Nummer. Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbels\u00e4ule zum Beispiel die BK-Nr. 2108. Die BK-Nr. 2301 geh\u00f6rt der L\u00e4rmschwerh\u00f6rigkeit. Die in dieser Verordnung zu findende Liste ist abschlie\u00dfend. Das bedeutet: Selbst, wenn andere als die bezeichneten Erkrankungen auf eine berufliche Belastung zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, k\u00f6nnen sie nicht als Berufskrankheit von der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt werden.<\/strong><\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Um eine Krankheit in die Liste aufzunehmen, muss der Gesetzgeber die Entscheidung dazu per Gesetzes\u00e4nderung treffen. Ein solches Verfahren wird veranlasst, wenn der Gesetzgeber nach eingehenden (medizinischen) Beratungen davon \u00fcberzeugt ist, dass eine bestimmte Personengruppe durch ihre berufliche T\u00e4tigkeit einem besonderen Risiko ausgesetzt ist, sich eine solche Krankheit zuzuziehen. Dabei ist insbesondere wichtig, dass das Risiko, daran zu erkranken, f\u00fcr die Besch\u00e4ftigten weit gr\u00f6\u00dfer sein muss als f\u00fcr die Allgemeinbev\u00f6lkerung. Nicht jedes Krankheitsbild erf\u00fcllt die f\u00fcr die Berufskrankheiten festgesetzten rechtlich Voraussetzungen. Typische Berufskrankheiten sind Allergien der Haut oder der Atemwege durch Berufsstoffe, Lungenerkrankungen durch Asbest, Schwerh\u00f6rigkeit durch L\u00e4rm am Arbeitsplatz oder eine Silikose (eine Vernarbung der Lunge) infolge eingeatmeten Quarzstaubs.<\/strong><\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n <\/p>\n\n\n\n In manchen F\u00e4llen kann auch eine Krankheit, die nicht in der Berufskrankheiten-Liste steht oder bei der die in der Verordnung genannten Voraussetzungen nicht vorliegen, wie eine Berufskrankheit anerkannt werden. Voraussetzung daf\u00fcr ist aber, dass die Krankheit nach neuen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht ist, denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte T\u00e4tigkeit in erheblich h\u00f6herem Grade als die \u00fcbrige Bev\u00f6lkerung ausgesetzt ist. <\/strong><\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Diesen Nachweis zu f\u00fchren, ist nicht einfach und auch immer wieder ein Thema f\u00fcr die Sozialgerichte. So k\u00e4mpfte zum Beispiel ein Forstwirt vergeblich darum, die bei ihm diagnostizierte Borreliose als Berufskrankheit anerkannt zu bekommen. <\/strong>Er konnte nicht endg\u00fcltig darlegen, einen Beruf auszu\u00fcben, in dem ein erh\u00f6htes Risiko f\u00fcr die Infektion mit Borreliose bestehe. Das gelte auch dann, wenn er unstreitig viel in Wald und Wiesen unterwegs ist und somit eine gr\u00f6\u00dfere N\u00e4he zu den die Bakterien \u00fcbertragenen Zecken hat. Es bed\u00fcrfe eines Vollbeweises, so das Bundessozialgericht in Kassel, den er nicht geliefert habe. Dass er vor Jahren eine Zecke hatte, \u00e4ndere nichts daran. (AZ: B 2 U 17\/15 R)<\/p>Ausnahmen von der Regel <\/h2>\n\n\n