{"id":48442,"date":"2020-02-27T13:43:23","date_gmt":"2020-02-27T13:43:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.tophair.de\/uncategorized\/uncategorized-detailseite\/mehr-fachkraefte-fuer-deutschland\/"},"modified":"2025-01-22T09:31:37","modified_gmt":"2025-01-22T09:31:37","slug":"mehr-fachkraefte-fuer-deutschland","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.tophair.de\/branche\/branche-detailseite\/mehr-fachkraefte-fuer-deutschland\/","title":{"rendered":"Mehr Fachkr\u00e4fte f\u00fcr Deutschland"},"content":{"rendered":"
Zum 1. M\u00e4rz tritt das Fachkr\u00e4fteeinwanderungsgesetz in Kraft. <\/p><\/div>\n\n\n
Damit wird erstmals die Einwanderung von qualifizierten Nicht-EU-Fachkr\u00e4ften geregelt. Zudem erleichtert es die Jobsuche sowie Arbeitsaufnahme und soll dem Fachkr\u00e4ftemangel in Deutschland entgegenwirken. Die wesentlichen Neuerungen sind:<\/p>\n\n\n\n
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Einheitlicher Fachkr\u00e4ftebegriff<\/strong> <\/p>\n\n\n\n Vorrangpr\u00fcfung entf\u00e4llt<\/strong>
Als Fachkraft gelten k\u00fcnftig Personen mit Hochschulabschluss oder einer qualifizierten Berufsausbildung<\/strong> mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren. Voraussetzung ist f\u00fcr beide Gruppen ist, dass eine Anerkennung ihrer ausl\u00e4ndischen Qualifikation durch die in Deutschland zust\u00e4ndigen Stelle vorliegt.<\/p>\n\n\n\n
Der Einstieg in den Arbeitsmarkt wird erleichtert: Die qualifizierte Fachkraft muss einen Arbeitsvertrag bzw. ein konkretes Arbeitsplatzangebot und eine in Deutschland anerkannte Qualifikation vorweisen. Die sog. Vorrangpr\u00fcfung<\/a> durch die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit<\/a> (BA) entf\u00e4llt. Das bedeutet, dass nicht mehr gepr\u00fcft werden muss, ob f\u00fcr den konkreten Arbeitsplatz ein Bewerber aus Deutschland oder der EU zur Verf\u00fcgung steht. Die Pr\u00fcfung der Arbeitsbedingungen durch die BA bleibt weiterhin erhalten.<\/p>