{"id":48186,"date":"2019-07-02T11:26:36","date_gmt":"2019-07-02T11:26:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.tophair.de\/uncategorized\/uncategorized-detailseite\/steuern-sparen-mit-der-privaten-krankenversicherung\/"},"modified":"2025-01-22T09:31:46","modified_gmt":"2025-01-22T09:31:46","slug":"steuern-sparen-mit-der-privaten-krankenversicherung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.tophair.de\/business\/business-detailseite\/steuern-sparen-mit-der-privaten-krankenversicherung\/","title":{"rendered":"Steuern sparen mit der privaten Krankenversicherung"},"content":{"rendered":"
Schon gewusst? Den Gro\u00dfteil des Beitrags der privaten Krankenversicherung k\u00f6nnen selbst\u00e4ndige Friseurunternehmen von der Steuer absetzen. <\/p><\/div>\n\n\n
Bis zu welcher H\u00f6he werden die Beitr\u00e4ge zur Kranken- und Pflegeversicherung f\u00fcr Sie und ihre Familienangeh\u00f6rigen steuermindernd anerkannt? Das teilen die Versicherungsunternehmen jedes Jahr mit.<\/p>\n\n\n\n
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Diese Bescheinigungen sind nicht nur f\u00fcr die j\u00e4hrliche Steuererkl\u00e4rung von Nutzen, sondern auch f\u00fcr das Lohnsteuerverfahren: Denn als Arbeitgeber m\u00fcssen Sie diese bei der Berechnung der abzuf\u00fchrenden Lohnsteuer ber\u00fccksichtigen, falls ihre Arbeitnehmer sie einreichen.<\/p>\n\n\n\n
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Je nach Einzelfall sind hier erhebliche Steuerersparnisse m\u00f6glich. Denn die Faustformel lautet: Mindestens 80 Prozent der gezahlten Beitr\u00e4ge erkennt der Staat steuermindernd an, bei der Pflegepflichtversicherung sind es sogar 100 Prozent.<\/strong> Und das nicht nur f\u00fcr die Versicherten selbst, sondern auch f\u00fcr Ehegatten, Lebenspartner oder Kinder, sofern die Versicherten einen Anspruch auf einen Kinderfreibetrag oder auf Kindergeld f\u00fcr sie haben.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Die genaue Ermittlung der abzugsf\u00e4higen PKV-Beitr\u00e4ge erfolgt dabei anhand einer komplizierten Rechenformel, die innerhalb der Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung, kurz KVBEVO, festgelegt ist: Der Gesetzgeber erkennt den Teil der Beitr\u00e4ge als abzugsf\u00e4hig an, der einer so genannten Basiskrankenversicherung vergleichbar dem Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)-Niveau entspricht.<\/strong><\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Geht der PKV-Schutz \u00fcber dieses Grundniveau hinaus, so gibt es f\u00fcr die zus\u00e4tzlichen Tarifleistungen pauschale Abschl\u00e4ge. So sind etwa das Einbettzimmer im Krankenhaus, die Heilpraktiker-Behandlung oder kieferorthop\u00e4dische Mehrleistungen von der Steuerminderung ausgeklammert. Beitr\u00e4ge f\u00fcr Krankentagegeld k\u00f6nnen ebenfalls nicht steuerlich geltend gemacht werden.<\/p>