{"id":47351,"date":"2019-02-18T11:50:18","date_gmt":"2019-02-18T11:50:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.tophair.de\/uncategorized\/uncategorized-detailseite\/gericht-sieht-raum-fuer-manipulationen\/"},"modified":"2025-01-22T09:32:02","modified_gmt":"2025-01-22T09:32:02","slug":"gericht-sieht-raum-fuer-manipulationen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.tophair.de\/business\/business-detailseite\/gericht-sieht-raum-fuer-manipulationen\/","title":{"rendered":"Gericht sieht Raum f\u00fcr Manipulationen"},"content":{"rendered":"
Das Finanzgericht M\u00fcnster hat aktuell festgestellt, dass eine PC-gest\u00fctzte Kassensoftware f\u00fcr Barzahlungen „manipulationsanf\u00e4llig“ sein kann. <\/p><\/div>\n\n\n
Im vorliegenden Fall ging es um einen Friseursalon, der die Software Microsoft Access nutzte.<\/strong> Die Bareinnahmen wurden \u00fcber diese PC-gest\u00fctzte Kassensoftware erfasst, die auch \u00fcber andere Funktionen wie Kundenkartei oder Terminverwaltung verf\u00fcgte. Im Rahmen einer Betriebspr\u00fcfung hatte der Kl\u00e4ger keine Programmierprotokolle f\u00fcr die Kasse vorgelegt, infolgedessen das Finanzamt erhebliche Hinzusch\u00e4tzungen zu den Ums\u00e4tzen und Gewinnen des Kl\u00e4gers f\u00fcr die Jahre 2007 bis 2009 vornahm. Diesen legte es eine Bargeldverkehrsrechnung sowie eine Kalkulation von Chemieums\u00e4tzen zugrunde. Die Kalkulation basiert auf der Auswertung eines Teils des Wareneinkaufs f\u00fcr 2007.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Dabei d\u00fcrfe eine Manipulation vom Finanzamt als gegeben unterstellt werden – auch wenn nicht nachgewiesen worden sei, dass tats\u00e4chlich manipuliert wurde, weil sich dies nicht immer vollst\u00e4ndig nachweisen lasse. Hier wurde vom Finanzgericht M\u00fcnster im Rahmen der Betriebspr\u00fcfung eines Friseursalons ein solches System angewendet. Das Finanzamt durfte eine Steuernachsch\u00e4tzung vornehmen – die vom Gericht allerdings nicht in voller H\u00f6he anerkannt wurde. (FG M\u00fcnster, 7 K 3675\/13) vom 29.03.2017 <\/em> <\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n <\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\nEntscheidung und Begr\u00fcndung des Finanzgericht M\u00fcnster:<\/h3>\n\n\n
\n