{"id":46914,"date":"2019-02-18T11:40:18","date_gmt":"2019-02-18T11:40:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.tophair.de\/uncategorized\/uncategorized-detailseite\/ist-immer-erreichbar-rechtens\/"},"modified":"2025-01-22T09:32:14","modified_gmt":"2025-01-22T09:32:14","slug":"ist-immer-erreichbar-rechtens","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.tophair.de\/business\/business-detailseite\/ist-immer-erreichbar-rechtens\/","title":{"rendered":"Ist immer erreichbar rechtens?"},"content":{"rendered":"
Kurzer Blick aufs Smartphone, Nachrichten lesen, kurz antworten. Inzwischen geh\u00f6rt diese Besch\u00e4ftigung f\u00fcr viele zum Leben wie die Nahrungsaufnahme. Aber wie sieht das am Arbeitsplatz aus? Darf der Arbeitgeber Smartphones w\u00e4hrend des Dienstes verbieten? Die Rechtsexperten Maik Heitmann und Wolfgang B\u00fcser haben sich schlau gemacht. <\/p><\/div>\n\n\n
Grunds\u00e4tzlich sind Arbeitgeber berechtigt, ihren Mitarbeitern Weisungen zu erteilen. So d\u00fcrfen sie beschreiben, welche Arbeitsleistung sie erwarten und auch wie sich die Arbeitnehmer im Betrieb zu verhalten haben. Das gilt grunds\u00e4tzlich auch f\u00fcr die private Handynutzung. Allerdings sind dem Weisungsrecht Grenzen gesetzt. <\/b>Weisungen d\u00fcrfen nicht den Regelungen im Arbeitsvertrag widersprechen. Sie d\u00fcrfen auch nicht willk\u00fcrlich sein und m\u00fcssen die berechtigten Interessen der Mitarbeiter beachten. \n
\nDer Arbeitgeber darf die Handynutzung am Arbeitsplatz jedoch einschr\u00e4nken.<\/b> So kann er fordern, dass in einem Gro\u00dfraumb\u00fcro nicht mit dem Smartphone telefoniert wird, um nicht andere Mitarbeiter bei der Arbeit zu st\u00f6ren. Auch ein zeitlicher Rahmen darf vorgegeben werden. Ein komplettes Verbot, das Smartphone \u00fcberhaupt mit in den Betrieb zu bringen, ist nicht durchsetzbar.<\/b> Denn damit w\u00e4re ja auch das berechtigte Interesse von Arbeitnehmern verletzt, beispielsweise in der Pause auch private – Nachrichten zu lesen und zu bearbeiten. Allenfalls, wenn Smartphones technisch bedingt Produktionsabl\u00e4ufe oder empfindliche Messinstrumente st\u00f6ren, k\u00f6nnte ein Verbot durchsetzbar sein.\n
\nGibt es keine betriebliche Regelungen oder Weisungen, so ist die Nutzung zun\u00e4chst einmal erlaubt. Selbstverst\u00e4ndlich nicht extensiv.<\/b> L\u00e4sst sich ein Arbeitnehmer dennoch st\u00e4ndig von der Arbeit ablenken, um private Chats zu bedienen oder zu telefoniere, so kann er sich nicht auf das Fehlen der einschr\u00e4nkenden Regelungen berufen. Wird die Arbeitsleistung beeintr\u00e4chtigt, so darf das abgemahnt werden in Extremf\u00e4llen droht sogar eine K\u00fcndigung.\n<\/p>\n\n\nInteressante Rechtsprechungen zum Thema<\/b><\/h3>\n\n\n
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\n Kurzer Blick aufs Smartphone, Nachrichten lesen, kurz antworten. Inzwischen geh\u00f6rt diese Besch\u00e4ftigung f\u00fcr viele zum Leben wie die Nahrungsaufnahme. Aber wie sieht das am Arbeitsplatz aus? Darf der Arbeitgeber Smartphones w\u00e4hrend des Dienstes verbieten? Die Rechtsexperten Maik Heitmann und Wolfgang B\u00fcser haben sich schlau gemacht.<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":41458,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"pgc_sgb_lightbox_settings":"","footnotes":""},"categories":[1774,1754],"tags":[],"class_list":["post-46914","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-business","category-recht-finanzen"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.tophair.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/46914","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.tophair.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.tophair.de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.tophair.de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.tophair.de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=46914"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/www.tophair.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/46914\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":90562,"href":"https:\/\/www.tophair.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/46914\/revisions\/90562"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.tophair.de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/41458"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.tophair.de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=46914"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.tophair.de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=46914"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.tophair.de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=46914"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}
\nModerate Richter in M\u00fcnchen.<\/b> Zwar hat das Arbeitsgericht in der bayerischen Landeshauptstadt auch deutlich gemacht, dass Arbeitgeber die Nutzung von Handys w\u00e4hrend der Arbeitszeit untersagen d\u00fcrfen, wenn sie sich darauf zuvor mit dem Betriebsrat verst\u00e4ndigt haben. Denn eine solche Ma\u00dfnahme ist zustimmungspflichtig. Die Richter dort haben aber ebenso zum Besten gegeben, dass Arbeitnehmer grunds\u00e4tzlich auch dann ihre Arbeitspflichten uneingeschr\u00e4nkt erf\u00fcllen k\u00f6nnen, wenn sie gelegentlich einen Blick auf ihr Handy werfen. Daran \u00e4ndere auch nichts, dass seitens der Gesch\u00e4ftsleitung festgestellt worden sei, dass wiederholt Kolleginnen angetroffen wurden, die w\u00e4hrend der Arbeitszeit mit ihren Mobiltelefonen mit eindeutig privater Nutzung besch\u00e4ftigt waren“. Aus der Urteilsbegr\u00fcndung des Arbeitsgerichts: Es kann zum Beispiel f\u00fcr die Konzentration am Arbeitsplatz sogar f\u00f6rderlich sein, wenn ein Arbeitnehmer wei\u00df, dass er bei Bedarf f\u00fcr seine Kinder oder pflegebed\u00fcrftigen Eltern erreichbar ist.
(AZ: 9 BVGa 52\/15)\n
\nWie gro\u00df das Ausma\u00df eines auch nur kurz gef\u00fchrten Telefonats am Arbeitsplatz sein kann, macht ein Fall aus Hessen deutlich, in dem es um den Verlust des Unfallversicherungsschutzes ging.<\/b>\n
\nEin Lagerarbeiter hatte seinen Arbeitsplatz an einem Sortiertisch verlassen, weil er au\u00dferhalb der Halle ein kurzes Handy-Telefonat mit seiner Frau f\u00fchren wollte und es in der Halle sowohl nur schlechten Empfang als auch zu viel L\u00e4rm gab. Auf dem R\u00fcckweg blieb er an einem Begrenzungswinkel h\u00e4ngen, und er zog sich einen Kreuzbandriss zu. Die Berufsgenossenschaft stufte den Fall nicht als Arbeitsunfall ein, weil das Malheur im Rahmen einer pers\u00f6nlichen oder eigenwirtschaftlichen Verrichtung passiert ist. Und eine solche unterbreche regelm\u00e4\u00dfig den Versicherungsschutz. Das Hessische Landesozialgericht sah das auch so. Dass das Telefonat nur zwei bis drei Minuten gedauert habe, spiele keine Rolle. Es sei nicht ganz nebenher oder im Vorbeigehen gef\u00fchrt worden – und deswegen privat.
(AZ: L 3 U 33\/11)\n
\nUnd dann gab es da noch den Chefarzt<\/b>, der w\u00e4hrend laufender Operationen privat mit seinem Mobiltelefon telefonierte. Das Bundesarbeitsgericht sah darin einen Versto\u00df gegen die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag – Chef hin, Chef her. Denn sowohl im Hinblick auf seine leitende Position als auch auf seine Verantwortung f\u00fcr Leben und Gesundheit der Patienten muss er alles vermeiden, was die Konzentration aller Mitglieder des Operationsteams beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnte. Das auch f\u00fcr den Fall, dass die Klinikleitung es zuvor nicht beanstandet hatte, w\u00e4hrend einer Operation dienstlich veranlasste Gespr\u00e4che mit seinem Diensthandy zu f\u00fchren. Deswegen liegt die Schwelle f\u00fcr die K\u00fcndigung allerdings h\u00f6her – was hei\u00dft: Die privaten Telefonate m\u00fcssen vom Arbeitgeber zun\u00e4chst abgemahnt werden, bevor es – bei Fortsetzung des vertragswidrigen Tuns – zur K\u00fcndigung kommen kann.
(BAG, 2 AZR 495\/11)\n
\nQuelle: Wolfgang B\u00fcser<\/a><\/i><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"