{"id":46893,"date":"2019-02-18T11:40:18","date_gmt":"2019-02-18T11:40:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.tophair.de\/uncategorized\/uncategorized-detailseite\/bis-jahresende-anmelden\/"},"modified":"2025-01-22T09:32:13","modified_gmt":"2025-01-22T09:32:13","slug":"bis-jahresende-anmelden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.tophair.de\/business\/business-detailseite\/bis-jahresende-anmelden\/","title":{"rendered":"Bis Jahresende anmelden!"},"content":{"rendered":"
Jedes Jahr das Gleiche: Es ist noch Resturlaub vorhanden, den man aber in diesem Jahr auf keinen Fall mehr nehmen kann. Wichtig ist aber: Man sollte die noch offenen Urlaubstage zumindest bis Jahresende beim Arbeitgeber anmelden. <\/p><\/div>\n\n\n
Das Bundesurlaubsgesetz sagt unmissverst\u00e4ndlich: Urlaub ist im laufenden Kalenderjahr zu nehmen. Eine \u00dcbertragung auf das folgende Jahr soll die Ausnahme sein<\/b>. Das hei\u00dft, nicht jeder Arbeitnehmer, der noch Urlaub aus 2017 zu bekommen hat, kann davon ausgehen, dass er ihn schlie\u00dflich 2018 noch nehmen kann etwa im ersten Quartal.\n Jedes Jahr das Gleiche: Es ist noch Resturlaub vorhanden, den man aber in diesem Jahr auf keinen Fall mehr nehmen kann. Wichtig ist aber: Man sollte die noch offenen Urlaubstage zumindest bis Jahresende beim Arbeitgeber anmelden.<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"pgc_sgb_lightbox_settings":"","footnotes":""},"categories":[1774,1754],"tags":[],"class_list":["post-46893","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-business","category-recht-finanzen"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.tophair.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/46893","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.tophair.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.tophair.de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.tophair.de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.tophair.de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=46893"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/www.tophair.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/46893\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":90541,"href":"https:\/\/www.tophair.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/46893\/revisions\/90541"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.tophair.de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=46893"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.tophair.de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=46893"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.tophair.de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=46893"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}
\nDas Gesetz regelt die \u00dcbertragung f\u00fcr dringende betriebliche oder aber in der Person des Arbeitnehmers liegende Gr\u00fcnde. Beispiele daf\u00fcr sind ein hoher Arbeitsanfall (betrieblicher Grund) oder die pl\u00f6tzliche Erkrankung des Arbeitnehmers beziehungsweise eines Familienmitglieds (pers\u00f6nliche Gr\u00fcnde). Finanzielle Probleme sind kein Anlass, dass ein Arbeitgeber Urlaub auf das n\u00e4chste Jahr \u00fcbertr\u00e4gt wenn dies auch letztlich eine Verst\u00e4ndigung zwischen Mitarbeiter und Chef <\/b>sein kann.\n
\nSo klar das Bundesurlaubsgesetz vom Urlaubsanspruch im Kalenderjahr spricht, so deutlich hat das Bundesarbeitsgericht<\/b> diese Regel ausgelegt: Arbeitnehmer, die weder einen Grund haben, ihren Urlaub auf das Folgejahr \u00fcbertragen zu lassen, noch dies beim Arbeitgeber im laufenden Kalenderjahr anmelden, b\u00fc\u00dfen am 31. Dezember den Anspruch ein.<\/b> Unterstellt, der Arbeitgeber ist mit einer arbeitnehmerfreundlicheren L\u00f6sung nicht einverstanden.\n
\nZweitens: \u00dcbertragener Urlaub aus 2017 muss sp\u00e4testens am 31. M\u00e4rz 2018 genommen<\/b> also abgewickelt sein, wenn er nicht endg\u00fcltig verfallen soll. Etwas Anderes gilt nur dann, wenn der Tarif- oder Einzelarbeitsvertrag daf\u00fcr einen sp\u00e4teren Zeitpunkt vorsieht, was zum Beispiel bei Beamten regelm\u00e4\u00dfig der Fall ist.\n
\nWas passiert, wenn wegen l\u00e4ngerer Krankheit der Urlaub nicht genommen werden konnte? Der Europ\u00e4ische Gerichtshof und ihm folgend das Bundesarbeitsgericht haben dazu entschieden, dass der Urlaubsanspruch dadurch nicht verloren geht. (AZ EuGH: C 350\/06; AZ BAG: 9 AZR 352\/10) Kommt der Mitarbeiter nicht in den Betrieb zur\u00fcck, so hat der Arbeitgeber den nicht genommenen Urlaub bar abzugelten maximal allerdings f\u00fcr 15 Monate. In anderen F\u00e4llen sieht das Bundesurlaubsgesetz keine Auszahlung von Urlaubanspr\u00fcchen vor etwa wenn ein Arbeitnehmer auf Teile seines Urlaubs verzichten m\u00f6chte und sich das finanziell vers\u00fc\u00dfen lassen will…\n
\nIm \u00dcbrigen gilt all dies Punkt f\u00fcr Punkt auch f\u00fcr Teilzeitkr\u00e4fte.<\/b>\n
\n<\/i>\n
\nAutoren: Maik Heitmann und Wolfgang B\u00fcser<\/a><\/i><\/b><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"