{"id":46891,"date":"2019-02-18T11:40:18","date_gmt":"2019-02-18T11:40:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.tophair.de\/uncategorized\/uncategorized-detailseite\/anspruch-auf-ein-schriftstueck\/"},"modified":"2025-01-22T09:32:13","modified_gmt":"2025-01-22T09:32:13","slug":"anspruch-auf-ein-schriftstueck","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.tophair.de\/business\/business-detailseite\/anspruch-auf-ein-schriftstueck\/","title":{"rendered":"Anspruch auf ein Schriftst\u00fcck"},"content":{"rendered":"
Die Rechtsexperten Maik Heitmann und Wolfgang B\u00fcser wissen: Jeder Mitarbeiter hat Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag. <\/p><\/div>\n\n\n
An sich schon seit einer kleinen Ewigkeit Pflicht doch offenbar immer noch nicht Allgemeingut: Arbeitgeber sollen ihren Besch\u00e4ftigten einen schriftlichen Arbeitsvertrag ausstellen. <\/b>F\u00fcr Betriebe ohne Tarifvertragsbindung gilt: Etwas Vergleichbares reicht auch. Das betreffende Paragraphenwerk lautet Gesetz \u00fcber den Nachweis der f\u00fcr ein Arbeitsverh\u00e4ltnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz). Es soll den Arbeitnehmern, die ohne schriftlichen Arbeitsvertrag oder eine vergleichbare Best\u00e4tigung besch\u00e4ftigt sind, Kenntnis ihrer Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverh\u00e4ltnis verschaffen. Und das gilt auch f\u00fcr Minijobber: egal, ob sie in einem Gewerbebetrieb t\u00e4tig sind oder in einem Privathaushalt. \n \n Die Rechtsexperten Maik Heitmann und Wolfgang B\u00fcser wissen: Jeder Mitarbeiter hat Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag.<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"pgc_sgb_lightbox_settings":"","footnotes":""},"categories":[1774,1754],"tags":[],"class_list":["post-46891","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-business","category-recht-finanzen"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.tophair.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/46891","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.tophair.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.tophair.de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.tophair.de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.tophair.de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=46891"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/www.tophair.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/46891\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":90539,"href":"https:\/\/www.tophair.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/46891\/revisions\/90539"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.tophair.de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=46891"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.tophair.de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=46891"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.tophair.de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=46891"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}
\nDas hei\u00dft: Die Arbeitgeber m\u00fcssen, sofern sie nicht ohnehin automatisch Arbeitsvertr\u00e4ge ausstellen, die wesentlichen Vertragsbedingungen in einer Niederschrift festlegen, diese unterschreiben und dem Arbeitnehmer sp\u00e4testens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverh\u00e4ltnisses aush\u00e4ndigen.<\/b> \n
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\nDas Papier muss mindestens enthalten:\n<\/p>\n\n\n\n\n
\nWenn das auch nicht die Regel sein wird, aber: Die Arbeitnehmer k\u00f6nnen auf Ausstellung des schriftlichen Nachweises vor dem Arbeitsgericht klagen.<\/b> \n
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\nDas Gesetz sieht eine Ausnahme f\u00fcr den Fall vor, dass Arbeitnehmer nur zur vor\u00fcbergehenden Aushilfe von h\u00f6chstens einem Monat eingestellt werden<\/b>. Nur dann kann also auf Handschlag<\/b> gearbeitet werden. Besch\u00e4ftigten in Betrieben sind dagegen auch dann zumindest die Nachweise auszustellen, wenn es sich um 450 Euro-Jobs handelt selbst wenn weniger als 450 Euro pro Monat verdient wird. Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer keinen Arbeitsvertrag unterschrieben und der Arbeitgeber auch keinen Nachweis ausgestellt, bevor das Arbeitsverh\u00e4ltnis enden soll, so gilt f\u00fcr die K\u00fcndigung allerdings wie \u00fcblich: Sie hat nur Wirkung, wenn sie schriftlich ausgesprochen wurde.\n
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\nAutoren: Maik Heitmann und Wolfgang B\u00fcser<\/a><\/i><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"