{"id":46889,"date":"2019-02-18T11:40:18","date_gmt":"2019-02-18T11:40:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.tophair.de\/uncategorized\/uncategorized-detailseite\/im-finanzfokus\/"},"modified":"2025-01-22T09:32:13","modified_gmt":"2025-01-22T09:32:13","slug":"im-finanzfokus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.tophair.de\/business\/business-detailseite\/im-finanzfokus\/","title":{"rendered":"Im Finanzfokus"},"content":{"rendered":"

Unangemeldeter Besuch: Betriebspr\u00fcfer der Finanzverwaltung d\u00fcrfen ohne Ank\u00fcndigung Einsicht in Lohnunterlagen nehmen. <\/p><\/div>\n\n\n

Betriebspr\u00fcfungen haben es Finanzverwaltungen angetan. Sie sind nur eine von vielen M\u00f6glichkeiten, an das Geld der Unternehmer zu kommen. Doch die Finanzverwaltung hat durch den Gesetzgeber eine weitere Waffe an die Hand bekommen: die Lohnsteuer-Nachschau<\/b>. Viele werden dies von der Umsatzsteuer kennen. Seit Jahren gibt es die Umsatzsteuer-Nachschau. Analog zum Umsatzsteuerrecht hat die Finanzverwaltung weitere, umfangreiche Rechte erhalten, sagt Dipl.-Finanzwirtin Bettina M. Rau-Franz<\/a>, Steuerberaterin und Partnerin in der Kanzlei Roland Franz & Partner in D\u00fcsseldorf, Essen und Velbert. \n<\/p>\n\n\n

Sie kommen ohne Anmeldung<\/h3>\n\n\n

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\nBetriebspr\u00fcfer d\u00fcrfen unangek\u00fcndigt das Unternehmen w\u00e4hrend der Gesch\u00e4ftszeiten<\/b> betreten und Einsicht in Lohnunterlagen<\/b> nehmen. Sie pr\u00fcfen, ob Lohn und Gehalt korrekt abgerechnet und versteuert wurden. Vorrangig dient dies dazu, Schwarzarbeit aufzudecken<\/b> und die Scheinselbstst\u00e4ndigkeit zu bek\u00e4mpfen<\/b>. Besonders im Fokus der Betriebspr\u00fcfer stehen z.B. die Baubranche, die Gastronomie und Betriebsneugr\u00fcndungen, so Bettina M. Rau-Franz.\n
\nIm Rahmen der Lohnsteuer-Nachschau hat der Pr\u00fcfer folgende Rechte:\n<\/p>\n\n\n\n