Das Kurzarbeitergeld soll gebeutelten Betrieben auch weiterhin mehr Planungssicherheit geben.
Dabei geht es insbesondere um die Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden bei Kurzarbeit. Die werden bislang bis zum 30. Juni zu 100 Prozent vom Staat übernommen. Diese Regelung soll nun bis Ende September gelten. Für die Anmeldung von Kurzarbeit soll es außerdem weiterhin ausreichen, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten betroffen sind und nicht wie sonst vorgegeben ein Drittel.
Die Dritte Änderungsverordnung ist vom Bundeskabinett am 09. Juni 2021 beschlossen worden und wird in Kürze in Kraft treten.
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