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29.02.2024

Während der Arbeitszeit zum Arzt: Das sind die Regeln!

Arzttermine gelten als Privatsache. Deswegen sollten Beschäftigte nicht während der Arbeitszeit den Doktor aufsuchen. Doch es gibt Ausnahmen. Was arbeitsrechtlich gilt, weiß Maik Heitmann.

Ausnahmen bzgl. des Arztbesuchs während der Arbeitszeit gelten zum Beispiel für diejenigen, die während der Arbeit akut krank werden. Das können beispielsweise plötzlich auftretende starke Zahnschmerzen sein. Routine- oder Vorsorgeuntersuchungen gehören nicht dazu. Ist ein Arztbesuch aber akut „medizinisch notwendig“, so darf der Arbeitsplatz verlassen werden.

Das Gleiche gilt, wenn der Arzt keine anderen Termine mehr frei hat oder alle Sprechstunden in die Arbeitszeit fallen. Oder bei speziellen Untersuchungen, die nur zu bestimmten Zeiten angeboten werden – etwa Blutentnahme in nüchternem Zustand, Röntgen oder Computertomografie. In diesen Fällen muss der Arbeitnehmer vom Vorgesetzten freigestellt werden – und zwar bezahlt. Hier heißt es aber „aufgepasst“: Denn Tarifverträge können andere Regelungen enthalten.

Teilzeit

Teilzeitbeschäftigten darf im Grunde unterstellt werden, dass sie – außer in ganz dringenden Fällen – außerhalb der Arbeitszeit zum Arzt gehen können. Sie haben sonst keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Unter Umständen müssen sie die ausgefallene Arbeit nachholen. Das gilt im Grunde auch für „Gleitzeiter“. Enthalten die betrieblichen Gleitzeitvereinbarungen keine speziellen Regelungen, sollten sich Beschäftigte bemühen, Termine außerhalb der Kernarbeitszeit zu legen. Gerichte haben entschieden, dass Betroffene in solchen Fällen keinen Anspruch auf Vergütung haben. Wird allerdings eine Krankheit diagnostiziert, dann muss der Arbeitgeber auch die Zeit des Untersuchungstermins bezahlen.

Lohnfortzahlung

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Lohnfortzahlung recht schwammig. Demnach haben Beschäftigte Anspruch auf bezahlte Freistellung, wenn sie die Arbeitsunterbrechung nicht selbst „zu vertreten“ haben. Ebenso, wenn sie die Arbeit nur kurz unterbrechen, und zwar nur eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“. Das lässt Raum für Interpretation. Es gab und gibt zu dem Thema immer wieder Streit. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge enthalten oft präzisere Regelungen. Das alles gilt übrigens auch für Mitarbeiter, die im Homeoffice arbeiten – oder überwiegend von zu Hause aus tätig sind. Auch sie müssen sich bemühen, den Arztbesuch außerhalb der Arbeitszeit zu legen.

Bescheinigung

Arbeitnehmer sollten sich vom Arzt schriftlich bestätigen lassen, dass außerhalb der Arbeitszeiten kein Termin möglich ist. Eine solche Bestätigung kann Ärger mit dem Chef vorbeugen. Denn wer zu einem Arzttermin geht, obwohl er das auch in seiner Freizeit tun könnte, begeht eine Pflichtverletzung und verstößt gegen den Arbeitsvertrag.

Jugendliche und Schwangere

Minderjährige Beschäftigte und Azubis, die zur gesetzlich vorgeschriebenen Nachuntersuchung müssen, müssen bezahlt freigestellt werden. Das steht im Jugendarbeitsschutzgesetz. Gleiches gilt bei Schwangerschaft oder Mutterschaft. Das Mutterschutzgesetz sieht vor, dass der Arbeitgeber Frauen für Untersuchungen, die zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, bezahlt freistellen muss.