Tipps zur Überbrückungshilfe III

01. März 2021

Beim Video-Call von Rebecca Kandler, TOP HAIR Chefredakteurin, mit Steuerberater und Branchenkenner Volker Naumann ging es um das heiße Thema Überbrückungshilfe III.

Mit der Überbrückungshilfe III werden Friseurunternehmer unterstützt, die im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat hatten. Die Antragstellung ist kompliziert und muss über prüfende Dritte erfolgen.

Rebecca Kandler, Chefredakteurin TOP HAIR, wollte es genau wissen und hat Volker Naumann, auf Friseure spezialisierter Steuerberater (www.steuerlounge.de) zum Thema befragt. Hier geht´s zum Video:

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Mehr Informationen

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt, da eine unternehmensspezifische Beratung zur Überbrückungshilfe III immer eine Einzelfallbetrachtung erfordert.