Die Überbrückungshilfe III ist ab sofort beantragbar. Erste Abschlagszahlungen sollen nächste Woche kommen.
Beantragt werden kann die Überbrückungshilfe III von Unternehmen und Soloselbstständigen, die wegen der Pandemie ihre Geschäfte schließen mussten oder starke Umsatzrückgänge haben. Erstattet werden förderfähige Fixkosten. Die Voraussetzung dafür ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 %. Ein Steuerberater muss den Antrag stellen, nur Soloselbstständige können den Antrag selbst über die Online-Plattform Elster einreichen.
Die ersten regulären Auszahlungen sollen durch die Länder im ersten Quartal erfolgen.
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