Laut dem Verband Deutscher Lesezirkel e.V. ist eine Nutzung der Mietzeitschriften durch Kunden gestattet.
Wir müssen leider nach wie vor feststellen, dass die Informationslage für unsere Friseurkunden sehr undurchsichtig ist und sie nicht richtig informiert werden. Das ist sehr bedauerlich, so der Geschäftsführer des Verbands Deutscher Lesezirkel, Klaus Hemmerling. Erlaubt sei die Nutzung der Mietzeitschriften durch die Kunden – natürlich unter Berücksichtigung der allgemeine Hygieneempfehlungen, Handhygiene sowie Mund-Nase-Schutz.
Weitere Artikel

Branche · 22.04.2020
Hygiene ab dem 4. Mai: Die Vorschriften sind da!

TOP HAIR - DIE MESSE · 30.03.2019
TOP Salon 2019: Sprachlose Sieger

Business · 18.02.2019