Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat einen vereinfachten Vordruck für den Antrag auf Kurzarbeitergeld vorgelegt.
Wie der ZV in seinem Newsletter berichtet, hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) im Rahmen einer neuen Weisung auch einen vereinfachten Vordruck für den Antrag auf Kurzarbeitergeld vorgelegt. Das neue Kurzantragsformular sowie Informationen zum Hinzuverdienst während des Bezugs von Kurzarbeitergeld gibt es im Corona-Infoportal des ZV oder direkt auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.
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