Seit dem 19. April 2021 gelten in Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemburg neue Regelungen für die Kund*innen. Die Vorgaben im Einzelnen:
Voraussetzung für einen Friseurbesuch in Mecklenburg-Vorpommern ist die Vorlage eines aktuellenSchnelltests aus der Apotheke oder dem Testzentrum oder ein Schnelltest vor Ort, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Wer Friseurdienstleistungen in Baden-Württemberg wahrnehmen möchte, braucht den Nachweis eines tagesaktuellen negativen COVID-19-Schnelltests, einer Impfdokumentation oder eines Nachweises einer bestätigten Infektion im Sinne des § 4a der Corona-Verordnung.
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