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22.03.2024

Meister ohne Gesellenbrief: Bundesrat reagiert auf Stellungnahme des ZV

Der ZV hatte sein Unverständnis zum geplanten Berufsvalidierungs- und digitalisierungsgesetz geäußert. Nun gibt es eine Empfehlung der Ausschüsse im Bundesrat.

In einem Schreiben vom 13. März 2024 fand der Zentralverband gegenüber den Ministerpräsident*innen sowie den Kultusministerien der Länder deutliche Worte zum Gesetzesentwurf des Berufsvalidierungs- und digitalisierungsgesetzes und forderte „dringend die Überarbeitung“. Nun haben die Ausschüsse des Bundesrates eine Empfehlung zum BVaDiG abgegeben, die der Zentralverband in wesentlichen Teilen begrüßt. 

Die Ausschüsse stellen in der Empfehlung eindeutig klar, dass das im Entwurf des BVaDiG beinhaltete Feststellungsverfahren kein Konkurrenzsystem zur beruflichen Erstausbildung darstellen darf. Weiter wird gefordert, dass das Feststellungsverfahren eine deutliche Abgrenzung zu bereits existierenden Instrumenten, maßgeblich der Externenprüfung nach § 45 BBiG, erfahren muss. Der ZV teilt diese Einschätzung vollumfänglich und begrüßt daher die vorgeschlagene Anhebung der notwendigen Berufserfahrung auf das zwei- bzw. zweieinhalbfache der Regelausbildungszeit im Referenzberuf sowie die Einführung eines Mindestalters von 25 Jahren.

Die beteiligten Ausschüsse haben zudem anerkannt, dass die Einführung eines solchen Validierungsverfahren zu Fehlanreizen führen kann und so die berufliche Erstausbildung schwächt. Vorrang müsse die Sicherung der Qualität der dualen Ausbildung haben. Dabei teilt der ZV die Einschätzung, dass die Validierung von individuellen Handlungsfähigkeiten nur ein zusätzlicher Weg bei der Fachkräftesicherung und -entwicklung sein kann und darf.