Friseur-Klage in Hessen gescheitert

05. Februar 2021

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 04.02.2021 auf den Eilantrag des Friseursalons Schick Friseure entschieden, dass § 6 Abs. 2 der CoKoBeVO nicht vorläufig außer Vollzug gesetzt wird.

Dementsprechend bleiben die Friseursalons in Hessen weiterhin geschlossen. Ein weiteres Verfahren ist in Hessen noch anhängig.Da der heutige Beschluss des Gerichts unanfechtbar ist, besteht für uns nun die Möglichkeit, das Normenkontrollverfahren in der Hauptsache weiterzuführen, so Noah Wild (Wild Beauty), Initiator der Aktion Friseure in Not, der die klagenden Friseure unterstützt. Ob wir diesen Weg beschreiten werden, werden wir nach intensiver Prüfung des heutigen Beschlusses entscheiden. Darüber hinaus werden wir gegebenenfalls auch die Entscheidungen der bereits angestrebten Eilverfahren in den übrigen 15 Bundesländern abwarten. Ziel ist es, unser Vorhaben zur schnellstmöglichen Öffnung aller Friseursalons in Deutschland weiterhin konsequent und optimal voranzutreiben. Bei Bedarf werden wir sicherlich auch nicht davor zurückscheuen, unsere Belange vor dem Bundesverfassungsgericht geltend zu machen.

Konstantin Schick hatte die Klage eingereicht.

Update vom 15.02.2021:
Auch in weiteren Bundesländern hatten die Klagen keinen Erfolg:

Baden-Württemberg
Brandenburg
Hessen; für Schick Friseure
Saarland
Schleswig-Holstein
Berlin

Niedersachen (Update 17.02.21)