Der Landesinnungsverband (LIV) Friseurhandwerk Hessen appelliert an das Bundesarbeitsministerium, die Quadratmeterbeschränkungen aufzuheben.
Nach dem 2. Lockdown wurde zusätzlich die 10 qm-Regelung im Friseurhandwerk eingeführt. Diese Beschränkung nun abzuschaffen fordert der LIV Hessen. Die landesweite und bundesweite Inzidenz ließe die Rücknahme der Regelung, pro Person eine Mindestfläche von 10 qm einzuhalten, zu. Bei einer weiteren Beibehaltung der Quadratmeterbeschränkungen werden Insolvenzen und Mitarbeiterentlassungen unvermeidbar sein, so der LIV Hessen in einer Presseinformation. Die Abstandsregelung von 1,5 m zwischen den Bedienplätzen sei als Raumbeschränkung völlig ausreichend, zumal die zusätzlichen seit Ausbruch der Pandemie ergriffenen Maßnahmen im Friseurhandwerk wirkten.
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