Der Tarifausschuss des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration empfahl einstimmig die Allgemeinverbindlichkeit für den Lohn- und Gehaltstarifvertrag sowie den Ausbildungsvergütungs-Tarifvertrag.
Sowohl der Lohn- und Gehaltstarifvertrag als auch der Ausbildungsvergütungs-Tarifvertrag im hessischen Friseurhandwerk wurden für allgemeinverbindlich erklärt. Die Beschäftigten im Friseurhandwerk Hessen haben somit einen Rechtsanspruch auf die Vergütungssätze rückwirkend ab 1. Juli 2018. Im Bereich der Ausbildungsvergütung ist deren Steigerung am dem 1. August 2018 an die Auszubildenden zu zahlen. Auskünfte zu den aktuellen Tarifverträgen erhält man beim Landesinnungsverband Hessen.
Weitere Artikel

Branche · 08.10.2024
Landesinnungsverband Hessen beschließt Wiedereintritt in den ZV

Branche · 27.04.2021
Friseurausbildung: Prekäre Lage

Branche · 18.02.2019