Die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung ist bis zum 31. Mai 2022 verlängert worden.
Angesichts der weiterhin hohen Corona-Infektionszahlen hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Möglichkeit für die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese um weitere zwei Monate bis zum 31. Mai 2022 verlängert.
Mit dieser Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, auch weiterhin telefonisch bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden und für weitere sieben Kalendertage eine Folgebescheinigung erhalten. Den Beschluss des G-BA und die Begründung finden Sie hier.
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