Für Investitionen soll eine neue Abschreibung eingeführt werden. Doch es gibt dabei etwas zu beachten, weiß TOP HAIR-Steuerexperte Holger Püschel.
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Im April 2025 haben sich die Regierungsparteien auf einen neuen Koalitionsvertrag geeinigt. In wirtschaftlich herausfordernden Zeiten sollen Investitionen angeregt und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt werden.
Interessant für Friseurunternehmen ist dabei die geplante „Turbo-Abschreibung“. Für Investitionen soll eine neue Abschreibung eingeführt werden. Sie soll in den Jahren 2025, 2026, 2027 jeweils 30 % der Investitionssumme betragen. Die genauen Details der Regelung werden im kommenden Gesetzgebungsverfahren entwickelt. Eine Beispielrechnung könnte so aussehen:
Beispiel Salonumbau
Ein Salonumbau im Jahr 2025 kostet 50.000 Euro. Die steuerlichen Abschreibungen betragen 2025 und 2026 und 2027 jeweils 15.000 Euro. Bei einem Steuersatz von 40 % wäre dies eine jährliche Steuerersparnis von 6.000 Euro. Also würde sich die Investitionssumme von 50.000 Euro in den ersten drei Jahren mit 18.000 Euro über die Steuerminderung finanzieren. Ein interessanter Anreiz.
Aber Achtung! Betriebswirtschaftlich sind zwei Bausteine zu betrachten. Neben der Investition spielt die passende Finanzierung eine wichtige Rolle. Ein Salonumbau wird häufig entsprechend der Nutzungsdauer auf bis zu zehn Jahre finanziert. Im Ergebnis stehen sich nun eine kurzfristige Abschreibung und eine langfristige Finanzierung gegenüber. Das hat Nebenwirkungen, die jeder Saloninhaber kennen muss.
In den ersten drei Jahren ist die Welt in unserem obigen Beispiel in Ordnung. Bei einer 10-Jahres-Finanzierung muss der Friseurunternehmer in den Jahren 2025, 2026 und 2027 jährlich 5.000 Euro Kredittilgung leisten. 6.000 Euro kommen jeweils von der Steuer zurück.
Ab 2028 dreht sich die Situation, und es beginnt die Durststrecke. Die Abschreibungen sind weitgehend verbraucht, aber die Tilgungszahlungen gehen weiter. Die Steuerersparnis ist ausgelaufen und die Kreditraten müssen nun sieben Jahre lang aus versteuertem Einkommen erbracht werden! Zugespitzt könnte man sagen, dass erst drei Jahre lang zu viel Geld in der Kasse war und danach sieben Jahre lang Geld fehlt.
Tipp: Um Finanzierungsfehler zu vermeiden, sollte die Darlehenslaufzeit möglichst gut zur Abschreibungsdauer passen. Abweichungen führen zu unerwünschten Liquiditätseffekten.
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