Zwei Neuerungen beim Impressum

13. Februar 2025
Bei den Angaben im Impressum gibt es Änderungen, Foto: AdobeStock-NDABCREATIVITY

Wer für seinen Salon eine Internetseite anbietet, braucht ein Impressum. Dort gibt es gewisse Pflichtangaben. Zwei Neuerungen sollten Sie beachten.

1. Ersetzen Sie das TMG durch das DDG

Bitte was? Verweist Ihr Impressum auf das Telemediengesetz (TMG) müssen Sie das nun ändern. Denn der Gesetzgeber hat umbenannt. Das TMG heißt jetzt Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Inhaltlich bleibt alles wie vorher. Trotzdem kann es passieren, dass Sie eine Abmahnung erhalten, wenn Sie die Namensänderung nicht durchführen.

2. Nennen Sie Ihre Wirtschaftsidentifikationsnummer

Haben Sie bereits eine Wirtschaftsidentifikationsnummer (W-IdNr.) für Ihren Betrieb? Dann müssen Sie diese angeben. Seit November wird die W-IdNr. Schrittweise nach und nach jedem Betrieb zugesendet. Ab Dezember 2026 ist sie verpflichtend. Wenn Sie noch keine Wirtschafts-ID haben, müssen Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nennen.

Auf einen Blick: Was gehört ins Impressum?

  • Name und Anschrift
  • Kontaktdaten
  • Rechtsform des Betriebs
  • Registereintragungen
  • Aufsichtsbehörde
  • Umsatzsteuer- oder Wirtschaftsidentifikationsnummer
  • Abwicklung oder Liquidation

Hier gibt es mehr Infos zu den Pflichtangaben im Impressum