Die Vorteile der freiwilligen Rentenversicherung

10. Februar 2025
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Unternehmer können in die gesetzliche Rentenversicherung freiwillig einzahlen, um Rentenansprüche zu erwerben oder die spätere Rente zu erhöhen. Maik Heitmann erklärt, wer einzahlen darf und ob es sich lohnt.

Inhaltsübersicht

Die meisten Arbeitnehmer in der Bundesrepublik sind automatisch gesetzlich rentenversichert. Wer so pflichtversichert ist, der darf sich nicht freiwillig versichern. Wer aber, wie zum Beispiel Selbstständige, nicht (oder nicht mehr) pflichtversichert ist, der kann mit freiwilligen Beiträgen Rentenansprüche erwerben oder die spätere Rente erhöhen. Das gilt für alle ab dem 16. Geburtstag, die in Deutschland leben oder sich als Deutscher im Ausland aufhalten.

Wer darf einzahlen?

Rentner, die bereits eine volle Altersrente beziehen und die Regelaltersgrenze erreicht haben, dürfen freiwillige Beiträge nicht (mehr) zahlen. Vor Erreichen der Altersgrenze ist das auch bei Bezug einer vollen Altersrente möglich. Die Beiträge werden erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze berücksichtigt. Auch Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung können sich freiwillig versichern. Wer pflichtversichert ist, der darf keine freiwilligen Beiträge zahlen. Das gilt auch für Selbstständige, die sich auf Antrag pflichtversichert haben. Wer eine vorgezogene Altersrente beziehen will, für die ein Abschlag hingenommen werden muss, kann diesen Abschlag mit einer freiwilligen Sonderzahlung ausgleichen. Das gilt auch für Pflichtversicherte, die eine solche Sonderzahlung vornehmen wollen, weil diese nicht als freiwilliger Beitrag im eigentlichen Sinne gilt.

Wann lohnen sich freiwillige Beiträge?

Durch freiwillige Beiträge können Ansprüche auf Rente erworben, eine schon bestehende Anwartschaft auf Erwerbsminderungsrente aufrechterhalten oder der Rentenanspruch erhöht werden.

Ansprüche erwerben

Wer nur kurze Zeit berufstätig war, der erreicht vielleicht nicht einmal die fünfjährige Wartezeit, die für eine Hinterbliebenenrente für die Angehörigen erfüllt sein muss. Auch können gezahlte Beiträge und womöglich anzuerkennende Kindererziehungszeiten verloren gehen. Dann lohnen sich freiwillige Beiträge besonders. Dabei sollte darauf geachtet werden, fehlende Beiträge rechtzeitig bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze zu zahlen, um sofort von ihnen profitieren zu können.

Altersversorgung aufbauen

Selbständige können sich freiwillig versichern, um so für sich und die Hinterbliebenen vorzusorgen. Wer mitten im Berufsleben aus der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ausscheidet, der kann durch freiwillige Beiträge weiterhin vom Versicherungsschutz in der gesetzlichen Rentenversicherung profitieren. Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung gibt es dann allerdings innerhalb kürzester Zeit nicht mehr. Auch Ansprüche auf etwaige Rehabilitations-Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung gehen unter Umständen verloren. Tipp: Wer Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung hat, dessen Einkommen aus einer zusätzlichen Altersvorsorge wird nicht mehr vollständig angerechnet. Dazu zählen auch Rentenzahlungen, die auf Zeiten einer freiwilligen Versicherung beruhen.

Beitragshöhe und -Rhythmus

Freiwillig Versicherte bestimmen die Anzahl und die Höhe der Beiträge selbst. Pro Kalenderjahr dürfen ein bis zwölf Monatsbeiträge gezahlt werden. Bei jedem Beitrag darf ein Betrag zwischen Mindest- und dem Höchstbeitrag frei gewählt werden. Für das Jahr 2024 kann noch bis zum 31. März 2025 eingezahlt werden: Mindestens monatlich 100,07 Euro; höchstens 1.404,30 Euro. Für das laufende Jahr 2025 gilt ein Mindestbeitrag in Höhe von 103,42 Euro. Der Höchstbeitrag ist identisch. Die Beitragshöhe kann für die Zukunft jederzeit geändert werden, die Zahlung kann eingestellt und später wieder begonnen werden. Soll mit den freiwilligen Beiträgen eine Anwartschaft auf eine Erwerbsminderungsrente erworben werden, so darf kein Monat Lücke entstehen. Ein gezahlter Beitrag kann nachträglich nicht mehr geändert werden.

Maik Heitmann