Wer von Naturkatastrophen wie Hochwasser betroffen ist, kann von Steuererleichterungen profitieren.
In den einzelnen Bundesländern treten aufgrund des Hochwassers steuerliche Katastrophenerlasse in Kraft. In Bayern, Baden-Württemberg und dem Saarland gibt es bereits derartige Erlasse. Andere betroffene Bundesländer dürften bald eigene formulieren. Dies sind zum Beispiel:
- Zinslose Stundung
- Ratenzahlung
- Vorauszahlungen
- Sonderabschreibungen
- Buchhaltungsbelege
- Unterstützungszahlungen
- Wiederbeschaffung
Die Deutsche Handwerkszeitung informiert im Detail, welche Steuererleichterungen es für Betroffene gibt.
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