Bis 15. Mai 2022 können Förderungs-Bausteine aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beantragt werden.
Im Sommer 2020 wurde das Bundesprogramm Ausbildungsplätze sichern beschlossen, um das Ausbildungsgeschehen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie zu stabilisieren. Im Frühjahr 2021 wurde es weiterentwickelt. Trotz fortdauernder Pandemie waren mehrere Fördertatbestände jedoch bis zum Jahresende 2021 befristet.
Zum 1. Januar 2022 ist nun eine Verlängerung in Kraft getreten. Das heißt, es können nun
Ausbildungsprämien (plus),
Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit für die Monate ab April 2021 und ein
Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen
bis zum 15. Mai 2022 beantragt werden. Informationen dazu finden Sie hier
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