Foto: Melanie Fredel

27.03.2024

Meister ohne Gesellenbrief: Bundesrat stimmt ZV-Empfehlungen zu

In seiner Sitzung am 22. März 2024 schließt sich der Bundesrat den Empfehlungen des ZV-Friseurhandwerks zum Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) in großen Teilen an.

Der Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung sieht vor, dass Fachkräfte mit einer gewissen Arbeitsdauer in einem Handwerksberuf auch ohne abgeschlossene Ausbildung eine Meisterprüfung ablegen können. Der ZV forderte "eine dringende Überarbeitung". Die Regelungen sollen nun unter anderem erst zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

„Wir sind außerordentlich glücklich und sehen es als großen Erfolg, dass sich unser Engagement auf Ebene der Länder ausgezahlt hat und man sich unserer Sichtweise und Argumentation angeschlossen hat“, begrüßt ZV-Präsidentin Manuela Härtelt-Dören den Beschluss des Bundesrates.

Vor allem in der Forderung des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) nach einer Altersgrenze von 25 Jahren als Voraussetzung zur Zulassung zum Validierungsverfahren ist der Bundesrat gefolgt. Damit grenze der Bundesrat die Validierung klar vom Dualen Ausbildungssystem ab und stütze dieses als primären Ausbildungsweg für junge Menschen, so der ZV. Eine zweite wichtige Forderung des ZV war die Heraufsetzung der notwendigen Berufserfahrung auf das Zweifache an Berufserfahrung. Diesen Zeitraum hat der Bundesrat sogar auf das Zweieinhalbfache der Regelausbildungszeit heraufgesetzt und geht damit sogar über die Forderungen des Verbands hinaus.

Bedenken in Bezug auf Prüfer-Regularien

Dennoch sieht der Zentralverband weiterhin Nachbesserungsbedarf: „Neben der grundsätzlichen Frage, ob dieses Gesetz wirklich Sinn ergibt und die gesetzten Ziele überhaupt erreicht werden können, haben wir deutliche Bedenken hinsichtlich der Prüfertandems, der Erweiterung durch externe Prüfer und der rechtlichen Zulässigkeit eines „Ein-Prüfer-Entscheids“, kommentiert ZV-Berufsbildungsexperte Christian Hertlein.

Im nächsten Schritt erwartet der ZV eine Gegenäußerung der Bundesregierung nach der parlamentarischen Osterpause. Zusammen mit dem Gesetzesentwurf und den Beschlüssen des Bundesrates geht das BVaDiG an den Bundestag zur Beratung und zu den Lesungen. Der Zentralverband werde seine Bemühungen intensivieren und weiter für die Interessen des Friseurhandwerks bei den Mitgliedern des Bundestages eintreten, vermeldet man.

Die wichtigsten Beschlüsse des Bundesrates im Überblick:

  • Regelungen des BVaDiG sollen erst am 01. Januar 2026 in Kraft treten
  • Streichung der Regelung zur fachlichen Ausbildungseignung von Personen mit vollständiger Vergleichbarkeit der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit
  • Streichung der Möglichkeit zur Stellung eines Antrags auf Feststellung der „überwiegenden Vergleichbarkeit“
  • Einführung von Fristen zur Stellung eines Antrags auf das Ergänzungsverfahren
  • Konkretisierung zum Feststellungsinstrumentarium
  • Zustimmungserfordernis des Bundesrates zur Validierungsverordnung des Bundes
  • Verzicht auf den Begriff „Zeugnis“ bei Feststellung der vollständigen Vergleichbarkeit